Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsinhalt und Werbeauftrag

1.1 Worklocal ist eine online gestützte Plattform, die das Ziel der Zusammenführung von Arbeitsplatzsuchenden und Arbeitsplatzbietenden verfolgt.
1.2 Werbeauftrag im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel zum Zweck der Verbreitung zwischen einem Werbetreibenden (Worklocal-Partner / Auftraggeber) und worklocal.
1.3 Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bilder, Texte, Tonfolgen, bewegte Bilder oder Links zu anderen Web-Adressen
1.4 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils aktuelle Preisliste von worklocal
1.5 Worklocal behält sich das Recht vor, die Werbemittel auch auf anderen Onlineplattformen sowie Printmedien zu veröffentlichen.
1.6 Worklocal ist für die von extern gelieferten Daten und Informationen nicht verantwortlich und gibt nicht die eigene Meinung wieder.

2. Vertragsabschluss, Laufzeit und Kündigung

2.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch schriftliche Bestätigung, auch per Email, zustande. Dies gilt auch für eine Verlängerung des Partnervertrages. Auch bei mündlichen und fernmündlichen Bestätigungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.
2.2 Worklocal behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Begründung abzulehnen. Ebenfalls können laufende Werbeaufträge sowie Werbemittel jederzeit beendet werden, wenn der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder für worklocal nicht zumutbar ist.
2.3 Aufträge durch Vermittler oder Agenturen werden vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen.
2.4 Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3. Auftragsabwicklung

3.1 Der Umfang der Auftragsabwicklung ergibt sich aus den in Anlage 1 beschriebenen Leistungen.
3.2 Worklocal-Partner haben das Recht, Werbemittel im Rahmen des vereinbarten Partnerpaketes und des Inklusivkontingents einzeln abzurufen.
3.3 Die Schaltzeiten sind rechtzeitig abzurufen, sodass sie innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abgewickelt werden können.
3.4 Wird das Inklusivkontingent nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums abgerufen, so verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt davon unberührt.
3.5 Die vereinbarten Schaltungszeiten der Werbemittel werden von worklocal nach Möglichkeit eingehalten. Kann ein Werbemittel wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von worklocal nicht zu vertretenden Umständen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt online präsentiert werden, so ist worklocal berechtigt die Schaltungszeit vorzuverlegen oder nachzuholen.
3.6 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt und stellt worklocal von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können.
3.7 Der Auftraggeber überträgt worklocal sämtliche für den Werbeauftrag erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verarbeitung, Veröffentlichung, Übertragung, Sendung und Speicherung von Daten.
3.8 Die zur Schaltung des Werbemittels benötigten Daten und Informationen sind vom Auftraggeber ordnungsgemäß und rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Für Schäden/ Folgeschäden aus fehlerhaften Daten oder aufgrund von Würmern, Viren, Trojanern oder anderer Schadensquellen, die in den angelieferten Daten enthalten sind, haftet der Auftraggeber gegenüber worklocal.
3.9 Die zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden von worklocal mit größtmöglicher Sorgfalt geprüft. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für eventuelle Druck- bzw. Wiedergabefehler kann worklocal keine Gewähr und Haftung übernehmen.
3.10 Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann worklocal nicht haftbar gemacht werden.
3.11 Worklocal ist nicht verpflichtet, Werbemittel länger als vier Wochen nach Ende des Schaltungszeitraums aufzubewahren.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1 Worklocal gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine möglichst dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels.
4.2 Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler in der Darstellung des Werbemittels, insbesondere durch Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/ oder Hardware, durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch Rechnerausfall bei Dritten, durch unvollständige und/ oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies oder durch den Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltungsdauer andauert.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das geschaltete Werbemittel auf seine Vertragsgemäßheit zu überprüfen und worklocal Mängel innerhalb von drei Tagen nach erstmaliger Schaltung anzuzeigen. Erfolgt keine fristgemäße Mängelanzeige, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
4.4 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von worklocal, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung zugesicherter Eigenschaften und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letztgenannten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
4.5 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber worklocal dem Umfang nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

5. Verfügbarkeit und Leistungsstörungen

5.1 Worklocal ist bemüht, den Nutzern die Online-Plattform ohne Unterbrechung oder Verzögerung zur Verfügung zu stellen; dies wird aber nicht garantiert. Worklocal behält sich das Recht vor, aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen die Dienstleistung auszusetzen oder zu beschränken.
5.2 Bei soft- oder hardwaretechnisch begründeten Störungen bei der Durchführung des Auftrags, insbesondere wegen Rechnerausfall, höhere Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren von worklocal nicht zu vertretenden Gründen, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von worklocal bestehen.

6. Preisliste, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug

6.1 Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. Vertragsverlängerung gültige Preisliste von worklocal.
6.2 Sämtliche Preise lt. Preisliste verstehen sich als Nettopreise.
6.3 Leistungen Dritter im Rahmen des Werbeauftrages werden gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Beauftragung Dritter erfolgt separat.
6.4 Der Rechnungsbetrag wird mit der Beauftragung bzw. mit Unterzeichnung des Werbe- bzw. Partnervertrages fällig.
6.5 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Worklocal ist berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückzustellen.

7. Salvatorische Klausel und Erfüllungsort

7.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/ oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige in Kraft, welche die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
7.2 Für den Werbeauftrag gilt deutsches Recht.
7.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 49377 Vechta.

Lohne, 01.01.2016